Mit der Bezeichnung AO-SF wird ein Verfahren beschrieben, in dem überprüft wird, ob ein Kind sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf hat. AO-SF steht für „Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung“ und bezeichnet eine Verwaltungsvorschrift, in der die Verfahrenswege von der Antragstellung bis zum Abschluss eines Feststellungsverfahrens festgelegt sind.

Bezirksregierung Münster als AO-SF Pilotregion

Ab dem 01.08.2025 wird in den Bezirksregierungen Münster und Arnsberg das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs neu strukturiert. Insbesondere soll die Qualität von Feststellungsverfahren durch eine landesweit einheitliche Standardisierung erhöht, die Transparenz für die Erziehungsberechtigten gestärkt und die Bearbeitungsdauer von Feststellungsverfahren verkürzt werden. Ein besonderes Augenmerk soll zudem auf die präventive Förderung gelegt werden.

Es wird ein digital unterstütztes datenschutzkonformes Verfahren erprobt über das alle Schulen einen Antrag zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs stellen.

Alle relevanten Informationen erhalten Sie in Kürze auf der Homepage der Bezirksregierung Münster.

Wechsel des Förderortes und Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I

Ausgenommen aus der Neustrukturierung sind das Antragsverfahren zum Wechsel des Förderortes und die Gestaltung des Übergangs von der Primarstufe in die Sekundarstufe I.

Als Eltern stellen Sie den Antrag zum Wechsel des Förderortes über die Schule. Für die Grund-, Haupt- und Förderschulen finden Sie den Antrag weiterhin hier:

W 1 Wechsel des Förderbedarfs, des Förderortes und jährliche Überprüfung

Dieser Antrag wird ebenfalls genutzt, um am Ende der Primarstufenzeit die jährliche Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs durchzuführen und den zukünftigen Förderort zu beantragen. Einzelheiten zum Verfahren entnehmen Sie bitte der Seite Übergang in die Sekundarstufe